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“Man nutzt diese Marktmacht aus und verliert zwangsläufig den Charme des sympathischen Außenseiters.” | Thomas Stadler

Thomas Stadler ist Rechtsanwalt und er hat die Netzpolitik nicht nur aus juristischer Sicht fest im Blick. Thomas bloggt über alles, was ihm bloggenswert erscheint und hält auch nicht mit seiner Einschätzung und Meinung hinter dem Berg. Wer Thomas Stadler nicht kennen sollte, kann sein Blog internet-law.de besuchen. Natürlich erst nachdem man das Interview, hier auf Maclites, gelesen hat. Welche Fragen RAStadler (so nennt sich Thomas Stadler auf Twitter) beantworten mochte, erfährst du im Interview.

Viele meiner Leser werden Dich bestimmt kennen. Neben Udo Vetter dürftest Du mittlerweile der bekannteste bloggende Anwalt sein. Magst Du Dich Dich bitte trotzdem vorstellen?
Dass ich neben Udo Vetter der bekannteste bloggende Anwalt sein soll, ist eine nette Übertreibung. Böse Zungen behaupten aber auch, mein Blog sei eher politisch als juristisch. ;-)

Ich bin seit mittlerweile 13 Jahren als Anwalt zugelassen und habe seit einigen Jahren auch zwei Fachanwaltstitel, den für IT-Recht und den für gewerblichen Rechtsschutz. Seit Beginn meiner Berufstätigkeit habe ich mich sehr intensiv mit den Fragen des Internetrechts befasst, was sehr stark mit meiner persönlichen Begeisterung für das Netz zusammenhängt, die nicht abgeflaut ist, seit ich mir ca. 1996 mein erstes Modem zugelegt habe.

Außerdem lagen mir schon immer die Bürgerrechte und die Freiheit des Einzelnen sehr am Herzen. In den Zeiten des Web 1.0 war ich Ende der 90′er deshalb auch schon bei der Initiative Freedom For Links – die Älteren erinnern sich vielleicht – aktiv.

Speziell die Blogosphäre habe ich lange Zeit nur als Leser wahrgenommen. Die ständig neuen Versuche des Staates, das Netz stärker zu kontrollieren, haben mich irgendwann dazu bewogen, wieder stärker aktiv an der Diskussion teilzunehmen – gerade auch außerhalb des Bereichs juristischer Fachpublikationen – weshalb ich, relativ spät, mit dem Bloggen begonnen habe.

Durch eine Erfahrung im engsten Familienkreis brennt mir eine Frage zwischen den Fingern. Ist es normal das ein Anwalt seinen Mandanten nicht fragt ob er schuldig ist oder unschuldig? Ist das für eine aussergerichtliche Einigung normal und stellt der Anwalt die Frage erst, bei drohendem Prozess?
Diese Frage stellt sich mir eher selten, weil ich fast keine Strafverteidigungen mache. Ich versuche aber schon den tatsächlichen Sachverhalt zu erforschen und frage den Mandanten auch danach. Es gibt natürlich auch Mandanten, die selbst ihrem Anwalt nicht die Wahrheit sagen wollen.

Wie wichtig sind Datenschutzerklärungen, Impressum und Urheberrechtshinweise heutzutage in Blogs, gibt es Empfehlungen die Du meinen Lesern verraten magst?
Die meisten Blogs brauchen ein Impressum, sofern sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten wollen. Auch nichtkommerzielle Blogs unterliegen einer Impressumspflicht nach dem Rundfunkstaatsvertrag. Nur Angebote, die sich auf persönliche oder familiäre Zwecke beschränken, unterliegen keiner Impressumspflicht. Sobald man allerdings der Welt etwas mitteilen möchte und in irgendeiner Form am Meinungsbildungsprozess teilnimmt, braucht man auch ein Impressum.

Was die Datenschutzerklärung angeht, ist die Sache etwas komplizierter. Eine gesetzlich normierte Pflicht, eine Datenschutzerklärung zu haben, existiert eigentlich nicht. Ihre Notwendigkeit wird aus § 13 des Telemediengesetzes abgeleitet, in dem es heißt, dass ein Anbieter, der personenbezogene Daten erhebt, den Nutzer zu Beginn der Nutzung über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und Verwendung in allgemein verständlicher Form unterrichten muss.

Es stellt sich also zunächst die Frage, ob überhaupt personenbezogene Daten erhoben werden. Dazu gehören auf alle Fälle Namen und Anschrift des Nutzers und sonstige persönliche Daten wie Alter, Geschlecht oder Familienstand. Ob darunter auch IP-Adressen fallen, ist nach wie vor umstritten und nicht abschließend geklärt. Die Datenschützer halten IP-Adressen aber für personenbezogen. Die Frage ist allerdings auch, ob diese Unterrichtung tatsächlich durch eine statische Datenschutzerklärung erfolgen kann, oder ob man nicht vielmehr den Nutzer aktiv – z.B. durch ein Pop-Up-Fenster – informieren müsste. Das würde zu Ende gedacht freilich bedeuten, dass sich das Web in ein wahres Pop-Up-Gewitter verwandeln würde. Es gibt nicht wenige, die der Ansicht sind, dass das deutsche und europäische Datenschutzrecht überhaupt nicht internetkonform ausgestaltet ist und die strikte Befolgung datenschutzrechtlicher Vorgaben eigentlich dazu führen müsste, dass man die ganze EU gleich vom Netz trennen könnte. ;-)

Urheberrechtshinweise im Sinne von Copyrightvermerken sind durchaus sinnvoll, um zu signalisieren, dass die eigenen Inhalte urheberrechtlich geschützt sind, während ich die oft anzutreffenden Haftungsdisclaimer für überflüssig halte und auch meinen Mandanten davon abrate.

Vergessen wir die ganzen unschuldigen Filesharer die mittlerweile zu hunderttausenden abgemahnt wurden sind. Wieviel Angst muss ein Blogger oder auch alle anderen die im Internet publizieren haben seine Meinung zu sagen?
Das ist eine wirklich schwierige Frage. Es gibt leider viele, die versuchen, kritische oder negative Äußerungen zu ihrer Person oder ihrem Unternehmen mit Hilfe der Gerichte zu untersagen. Und obwohl die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs in den letzten Jahren immer meinungsfreundlicher geworden ist, entscheiden viele Instanzgerichte eher meinungsfeindlich.

Meistens kommt ein wirtschaftliches Ungleichgewicht hinzu, denn der Blogger der mit seinem Blog kein Geld verdient, kann kein fünfstelliges Prozessrisiko eingehen, um eine solche Frage über mehrere Instanzen hinweg gerichtlich zu klären und unterschreibt daher im Zweifel lieber die Unterlassungserklärung und nimmt den Inhalt vom Netz. Es entsteht dadurch eine Atmosphäre der Einschüchterung, die dazu führt, dass manche Dinge, die an sich geäußert werden dürften und auch sollten, nicht öffentlich gesagt werden. Und das stellt eine durchaus bedenkliche Entwicklung dar.

Wann bist Du mit dem Internet in Berührung gekommen und wie leicht oder schwer war die Entscheidung für das IT-Recht?
Jetzt habe ich die Fragen nicht vorher nochmals aufmerksam zu Ende gelesen und festgestellt, dass ich diese Frage eigentlich schon bei meiner Vorstellung irgendwie beantwortet habe. Das mit dem IT- und Internetrecht resultierte zunächst aus meiner persönlichen Begeisterung für das Netz und hing auch damit zusammen, dass es sich um ein spannendes juristisches Feld gehandelt hat, das viel stärker in Bewegung war als andere Bereiche. Man hatte das Gefühl noch ein bisschen mitgestalten zu können, was mir mit meinen rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen in bescheidenem Umfang auch gelungen ist.

An die Initiative Freedom for Links erinnere ich mich noch gut. Vor allem im Zusammenhang mit der Geschichte mit Stefan Münz, Explorer und der negativen Feststellungsklage. Damals gab es glaube ich auch eine Satire-Internetseite “Des Teufels Advokat”. Hieß die so und ist die archiviert? Ich habe öfter danach gesucht die Seite aber nicht mehr gefunden.
“Des Teufels Advokat” sagt mir jetzt nichts. Einige der alten Texte von FFL sind aber noch online:

http://www.artikel5.de/archiv/ffl.html

Der Hintergrund war damals der, dass von Gravenreuth seine Explorer-Klagen immer in München erhoben hat und dort bis hin zum Oberlandesgericht München immer Recht bekommen hat. Da wir aber der Ansicht waren, dass die Entscheidungen falsch waren und gute Chancen gesehen haben, an anderen Gerichtsorten anderslautende Urteile zu bekommen, haben wir uns entschlossen in Düsseldorf eine sog. negative Feststellungsklage zu erheben. D.h., man hat dort beantragt, das Gericht möge feststellen, dass der von der Fa. Symicron als Inhaber der Markenrechte behauptete Unterlassungsanspruch gegen Stefan Münz nicht besteht. Das hat dann auch funktioniert, sowohl das Landgericht als auch das OLG haben unserer Klage stattgegeben. Ein ähnliches Verfahren habe ich auch noch in Braunschweig durchgeführt, das beim dortigen Oberlandesgericht erfolgreich war.

Diese Form des Gegenangriffs sollte man freilich nur wagen, wenn man eine gut gefüllte “Kriegskasse” hat, weil eine markenrechtliche Streitigkeiten über zwei Instanzen hinweg sehr schnell ein fünfstelliges Prozesskostenrisiko verursacht. Für die meisten Blogger, die eine Abmahnung erhalten ist das also nicht wirklich eine Option.

Die Frage, ob Schuld oder Unschuld für den verteidigenden Anwalt interessant ist, bezog sich auf einen zivil- und nicht strafrechtlichen Hintergrund. Was sind die wichtigsten Dinge die ein RA von seinem Mandanten wissen sollte?
Das hängt immer sehr stark vom Einzelfall ab. Als Anwalt fragt man nach den Umständen, die einem für den Rechtsstreit relevant erscheinen. Dabei passiert es leider immer wieder, dass man bestimmte Dinge erst im Laufe eines Verfahrens erfährt, oft genug dadurch, dass der Gegner darauf hinweist.

Wie riskant ist es, aus Deiner Sicht als IT-Anwalt, für Internet-Publizisten auf Projekte wie Wikileaks und Seiten die den Inhalt von One-Click-Hostern strukturieren zu verlinken?
Auf Wikileaks verlinke ich selbst in meinem Blog. Wenn es für die Berichterstattung von Bedeutung ist, dann sollte man dorthin auch dann verlinken dürfen, wenn andere der Meinung sind, dass die Veröffentlichung gegen Gesetze verstößt. Mit Ärger muss man m.E. als kritischer Blogger immer rechnen. Das liegt in der Natur der Sache. Denn wer bestimmte Inhalte unterbinden will, wird es immer auch mit juristischer Einschüchterung in Form einer Abmahnung versuchen. Bei Links auf One-Click -Hoster, wäre ich, wenn es z.B. um Musik-Blogs geht, vorsichtig. Denn wenn urheberrechtlich geschützte Musik bei One-Click-Hostern hinterlegt ist, muss man damit rechnen, dass gegen das Urheberrecht verstoßen wird. Der gezielte Link darauf ist, zumindest nach überwiegender Rechtsprechung, nicht zulässig.

Sicherheit von Computern und Datenträgern sind für einen Rechtsanwalt wie Dich besonders wichtig. magst Du etwas über Deine Sicherheitsstrategie verraten? Wie stark musst Du Dich mit Verschlüsselung, Backup, Firewall, Passwörter auseinandersetzen? Gibt es vielleicht Dinge die Du nur an einem sicheren Ort aufbewahrst und nie in den Rechner packen würdest?
In der Kanzlei haben wir dafür einen Dienstleister, der den Server hoffentlich gut genug abgesichert hat. Backup machen wir mittlerweile mit Hilfe einer NAS-Lösung. Auf meinem Notebook speichere ich möglichst wenig sensible oder mandatsbezogene Daten.

“Ich rufe meinen Anwalt an!” tönt es gerne im Fernsehen. Magst Du etwas über Fälle erzählen die Du kennst? Dein Honorar wird ja durch das Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bestimmt. Trotzdem kommt es sicher vor das Mandanten nicht zahlen können. Gibt es für Dich Möglichkeiten diesen Mandanten trotzdem zu helfen und auch noch das Honorar sicherzustellen?
Wenn der Mandat von vornherein sagt, dass er das Honorar nicht aufbringen kann, dann stellt das grundsätzlich ein Problem dar. Als Ausweg gibt es dann nur die sog. Prozesskostenhilfe bzw. vorgerichtlich die Beratungshilfe. Prozesskostenhilfe ist bei vielen Anwälten, auch bei mir, nicht sonderlich populär. Zum einen erstattet der Staat nicht die vollen Gebühren, sondern nur einen Teil. Zum anderen setzt die Gewährung von Prozesskostenhilfe immer voraus, dass die Rechtsverfolgung – aus Sicht des Gerichts – nicht aussichtlos erscheint und der Mandant die wirtschaftlichen Voraussetzungen (Bedürftigkeit) erfüllt. Wenn diese Prozesskostenhilfe vom Gericht wirklich abgelehnt wird, dann hat man zumeist eine erhebliche Vorarbeit geleistet, ohne einen Cent dafür zu bekommen.

Von welchen Internetprojekten und Quellen holst du dir deine Informationen und Inspiration für deine Artikel? Magst du bestimmte Seiten und Podcasts empfehlen?
Podcasts höre ich kaum. Eine meiner Hauptinformationsquellen ist mittlerweile meine Twitter-Timeline. Natürlich gibt es eine Vielzahl von Blogs und Sites die ich immer wieder abklappere. Eine Aufzählung würde jeden Rahmen sprengen. Empfehlen möchte ich aber ausdrücklich Telemedicus. Wer nur eine medien- und internetrechtliche Site verfolgen möchte, der sollte diese nehmen. Über das juristische Meta-Blog Jurablogs verfolge ich das Geschehen in den BLAWGs und auch netzpolitik.org und CARTA sind Bestandteil meiner regelmäßigen Lektüre. Ich lese aber durchaus auch “klassische” Medien wie Süddeutsche, ZEIT(online), c’t/Heise oder die taz.

Gibt es gute Internetprojekte wo sich juristische Laien in Rechtssachen schlau machen können?
Es gibt jede Menge gute aber noch mehr schlechte juristische Informationen im Netz. Ein bestimmtes Portal als allgemeine Anlaufstelle kann ich aber nicht empfehlen.

Magst du etwas zu juristischen Problemen von Werbung auf Internetseiten sagen?
Die Frage ist jetzt etwas pauschal gehalten. Wer auf seiner Site Werbung einblendet, muss sich zunächst mit dem Gedanken vertraut machen, dass man ihm damit ein Handeln im geschäftlichen Verkehr unterstellen wird, was grundsätzlich u.a. zur Anwendbarkeit des Wettbewerbs- und Markenrechts führt. Hierdurch erhöht sich die Gefahr von Abmahnungen. Ansonsten sollte man in jedem Fall das Gebot der Trennung von Werbung und Inhalten (Trennungsgebot) beachten.

Wie problematisch ist die Verwendung von Google Analytics auf in Deutschland betriebenen Webseiten wirklich? Die Datenschützer haben ja durchaus schlüssige Argumente, aber deswegen alle Webmaster zu kriminalisieren kann auch nicht die Lösung sein, oder?
Die Ansichten, die viele Datenschützer zu Google Analytics und letztlich zu allen Web-Tracking-Techniken vertreten, würden in letzter Konsequenz dazu führen, dass solche Tools nur noch dann datenschutzkonform benutzbar sind, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers eingeholt wird. Und das ginge eigentlich nur über ein Pop-Up-Fenster beim ersten Aufruf der Site.

Das Datenschutzrecht ist insgesamt nicht internetkonform und müsste dringend angepasst werden. Erforderlich wäre u.a. eine konkrete Regelung unter welchen Voraussetzungen z.B. IP-Adressen genutzt und verarbeitet werden dürfen. Denn Pop-Up-Gewitter, die die Nutzer nerven, sind sicherlich nicht des Rätsels Lösung.

Hast du eine Meinung zu Apple?
Ich schreibe Dir gerade von einem MacBook aus.;-) Außerdem nutze ich auch ein iPhone. Ich mag die Produkte von Apple, weil sie unschlagbar benutzerfreundlich sind. Dass Apple zur Zeit mehr und mehr in die Kritik gerät, überrascht mich aber nicht. Bei Apple passiert gerade das, was immer passiert, wenn ein Unternehmen in einem Bereich eine marktbeherrschende Stellung errungen hat. Man nutzt diese Marktmacht aus und verliert zwangsläufig den Charme des sympathischen Außenseiters.

Herzlichen Dank! Das war Thomas Stadler, Blogger, Fachanwalt für IT-Recht und für Gewerblichen Rechtsschutz.

Tillmann Scheele führte durch das Maclites Magazin Interview.

Aktualisiert am 18/11/2011

Ein Kommentar

  1. Tolles und interessantes Interview. Danke!

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